Magical Tome

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"Dem Staat, den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ist es ein Anliegen, als je eigenständige Grössen der Gesellschaft zu deren Gemeinwohl beitragen. Will der Staat seine weltanschauliche Neutralität wahren, darf er sich nicht mit einer Religionsgemeinschaft identifizieren. Diese Zurückhaltung sollte jedoch nicht mit Indifferenz verwechselt werden. Zudem werden viele gewachsene Standards des Verhältnisses zwischen dem Staat und den christlichen Kirchen immer wieder auf ihre Plausibilität hin befragt und bedürfen einer ständigen Prüfung auch und gerade mit Blick auf den staatsreligionsrechtlichen Status des Islam. Die in Band 303 der Reihe Quaestiones disputatae versammelten Beiträge widmen sich schlaglichtartig aus verschiedenen - christlich-theologischen, jüdisch-theologisch, islamisch-theologischen und staatsreligionsrechtlichen - Perspektiven diesem Beziehungsgeflecht von Staat und Religion und fragen: Wie viel Religion verträgt der Staat? Wie viel Staat verträgt die Religion? Ja vertragen sie sich?"--
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